Gesellschaftsvertrag der Mini-GmbH
Der Gesellschaftsvertrag der Unternehmergesellschaft (= Satzung) regelt die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie die Organisation und Rechtsstellung der Mini-GmbH. Die Gesellschafter verpflichten sich in der Satzung auch zur Mitwirkung bei der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.



