Gründung einer Unternehmergesellschaft
In der Praxis wird eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in aller Regel durch eine Neugründung entstehen. Die Motive zur Gründung einer Unternehmergesellschaft werden sich in erster Linie auf die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung und das geringe erforderliche Startkapital beziehen. Die Einsatzwecke der Unternehmergesellschaft sind ebenso vielseitig und umfassend wie die einer GmbH.
Motive für Gründung einer Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beinhaltet wie jede andere GmbH eine Haftungsbeschränkung zugunsten der Gesellschafter gem. § 13 Abs. 2 GmbHG. Auf diese Weise lässt sich das Unternehmerrisiko auf das im Unternehmen gebundene Vermögen beschränken, so dass im Falle der Insolvenz der Gesellschaft das erwirtschaftete Privatvermögen der Gesellschafter gesichert ist. Das Haftungsrisiko der Gesellschafter beschränkt sich bei der Unternehmergesellschaft also auf das eingezahlte Kapital. Gleichbedeutend wird die Möglichkeit zur Gründung einer Unternehmergesellschaft mit minimalem Kapitalaufwand sein. Gerade auf diesem Umstand basierte der große Erfolg der ausländischen Limited, da diese mit wenig Kapital gegründet werden konnte.
Akzeptanz der Unternehmergesellschaft
Inwieweit die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Geschäftsverkehr als vollwertiger Ersatz einer GmbH akzeptiert wird, muss die Zukunft zeigen. Es lässt sich jedoch bereits jetzt vorhersagen, dass die Unternehmergesellschaft im allgemeinen Geschäftsverkehr mit den gleichen Vorurteilen und Vorbehalten zu kämpfen haben wird wie die Limited. Nichts desto trotz kann man davon ausgehen, dass die Akzeptanz der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als deutsche Rechtsform im Laufe der Zeit zumindest in Deutschland schnell zunehmen wird.
Vereinfachte Gründung mittels Musterprotokoll
Existenzgründer haben nach Inkrafttreten des MoMiG die Möglichkeit, mittels eines Musterprotokolls eine kostengünstigere Variante der GmbH- Gründung zu wählen. Bei Verwendung des Musterprotokolls und einem Stammkapital bis zu 1.000 € wird die Gründung einer Unternehmergesellschaft 20 € an Notargebühren kosten. Im übrigen besteht ab einem Stammkapital von ca. 8.000 € kein Kostenvorteil mehr gegenüber der regulären GmbH.
Weitere Artikel zum Thema gibt es hier:
| Verwandte Artikel |
|---|



